Stellt das Familiengericht nach der Scheidung der Ehe einer Ausländerin mit einem deutschen Staatsangehörigen fest, dass nicht dieser der Vater eines während der Ehe geborenen Kindes ist, sondern ein Ausländer, verliert das Kind die durch den deutschen Ehemann mit der Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit nicht rückwirkend, weil das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz eine solche Rechtsfolge nicht vorsieht.
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Mai 2023 - 13 LC 287/22
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