ÖFFENTLICHES BAURECHT
Das öffentliche Baurecht ist ein juristisch sehr anspruchsvolles Rechtsgebiet. Auf diesem Gebiet gibt es umfangreiche Rechtsprechung, weil immer wieder neue Konstellationen auftreten, die bisher ungeklärte Rechtsfragen aufwerfen. Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung oder deren Ablehnung durch die Behörde ist nicht allein das Bauordnungsrecht mit seinen Regelungen z. B. zum Grenzabstand zu berücksichtigen, sondern ergänzend das Bauplanungsrecht in den Blick zu nehmen. Denn Fehler im Plangebungsverfahren können auch nach Jahren noch zur Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans führen, mit der Folge, dass eine zunächst unerreichbar erscheinende Baugenehmigung damit doch im Bereich des Möglichen liegt.
Bei der Beantwortung baurechtlicher Fragen sind neben der Landes-Bauordnung und dem Baugesetzbuch eine Vielzahl weiterer Regelwerke, wie z. B. die TA-Lärm, die TA-Luft oder die Geruchsemissionsrichtlinie GIRL zu beachten. Handelt es sich um die Genehmigung für den Umbau eines Baudenkmals, ist zudem das Nds. Denkmalschutzgesetz zu beachten, da die Baugenehmigung gemäß § 10 Abs. 4 NDSchG die erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung einschließt. Demgegenüber hat eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Konzentrationswirkung (§ 13 BImSchG) und schließt eine erforderliche Baugenehmigung ein, sodass sich baurechtliche Fragen auch im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach diesem Gesetz stellen können. Der Bauwillige hat zudem die Möglichkeit, einen Bauvorbescheid zu beantragen, in dem einzelne, das Vorhaben betreffende Fragen, vorab geklärt werden. Hierdurch kann er u. U. Kosten für Architekten und Statiker vermeiden, wenn sich herausstellen sollte, dass das Bauvorhaben schon aus planungsrechtlichen Gründen an dem vorgesehenen Standort unzulässig ist.
Viele baurechtliche Rechtsstreitigkeiten, die vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen werden, betreffen nachbarrechtliche Fragen. Zwar hat der Grundstücksnachbar als Eigentümer auch die Möglichkeit, seine Rechte auf dem ordentlichen Rechtsweg vor dem Amts- oder Landgericht einzuklagen, einfacher und kostengünstiger kann es aber sein, durch eine Eingabe bei der Bauaufsichtsbehörde darauf hinzuwirken, dass diese gegen Missstände auf dem Nachbargrundstück einschreitet. Sind hiervon eigene Rechte des Grundstückseigentümers betroffen, kann die Behörde in einem Klageverfahren vom Gericht zum Einschreiten verpflichtet werden. Klassische Fälle sind von einem Nachbargrundstück ausgehende Lärm- oder Geruchsemissionen sowie die Missachtung von Grenzabstandsvorschriften bei der Bebauung des Nachbargrundstücks.
Der Inhaber der Canzlei Schwarz war viele Jahre als Vorsitzender der Baukammer am Verwaltungsgericht tätig und verfügt daher über ein breites Fachwissen und umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts.
PRIVATES BAURECHT
Nicht nur die Baugenehmigung oder die öffentlich-rechtliche Frage der Zulässigkeit eines verfahrensfreien Bauvorhabens können Rechtsfragen aufwerfen. Mindestens ebenso häufig sieht sich der Bauherr mit zivilrechtlichen Problemen konfrontiert, die daraus resultieren, dass der Neubau Mängel aufweist oder schon während der Bauphase nicht alles so rund läuft, wie erwartet. Wurde das Gebäude ohne Genehmigung errichtet und der Planer hat dabei die Zulässigkeit einer bestimmten Bauausführung verkannt, werden Sie möglicherweise von der Behörde zum Rückbau aufgefordert. Die hierbei entstehenden Kosten hat der Planer zu erstatten, wenn er einen Fehler gemacht hat. Und auch diese Situation haben schon viele Bauherren erlebt: Bereits während der Bauphase zeigen sich erhebliche Baumängel, die selbst am Ende der Bauphase nicht behoben sind. Der Bauunternehmer aber bestreitet den Mangel oder verweist auf die Zuständigkeit des Architekten, der wiederum einen Planungsfehler von sich weist. Selbst wenn der Baubetrieb einen Fehler eingeräumt hat und es zu einer außergerichtlichen Einigung kommt, sollten Sie darauf achten, Ihren Schadensersatzanspruch gerichtsfest zu dokumentieren. Bei Streitigkeiten in Bausachen empfehlen wir daher stets einen Anwalt zu Rate ziehen, um Ihre Ansprüche zu sichern.